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Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (WienIT GmbH, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Analyse / Statistik (1 Dienst)
Anonyme Auswertung zur Fehlerbehebung und Weiterentwicklung
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Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre. Gemeinsamer Verantwortlicher: Adobe Systems Software Ireland Limited, Citywest Business Campus, Dublin 24, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse
Sonstige Inhalte (3 Dienste)
Einbindung zusätzlicher Informationen
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Zweck: Wiedergabe von Videos Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Vimeo; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Vimeo Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website Gemeinsamer Verantwortlicher: Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Vimeo wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
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Zweck: Wiedergabe von Videos Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Google; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Google Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst YouTube wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google reCaptcha
Zweck:Vermeidung nicht menschlicher bzw. automatisierter Eingaben Verarbeitungsvorgänge:Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Drittanbietersoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät; Berechnung einer User-ID; Anreicherung von Werbenetzwerken Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Die Nichterteilung der Einwilligung hat zur Folge, dass die Nutzung von reCaptcha und damit verbundenen Formularen nicht möglich ist. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Eine Symbiose aus Mensch und Technologie. Stefan Tschida und sein Team begleiten mit Change & Adoption Services die Mitarbeiter*innen der Wiener Stadtwerke-Gruppe in der digitalen Transformation. Warum es dabei nie nur allein um die Technik, sondern immer um den Menschen geht.
Als IT-Infrastruktur der Wiener Infrastruktur digitalisieren wir zentrale Geschäftsprozesse hinter den wichtigsten Versorgern der Hauptstadt. Damit unsere Kunden wie die Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Wiener Netze, Wien Energie oder Bestattung und Friedhöfe am Puls der Zeit bleiben, setzten wir auf Zukunftsthemen wie z.B. Extended Reality, Cloud oder Künstliche Intelligenz. Was bei allen technologischen Entwicklungen der key to success ist? Der Mensch – Stefan erzählt uns warum.
Stefan, welche neuen Technologien braucht es, um als IT-Infrastruktur zukunftsfit zu sein? Welche Rolle spielt dabei Künstliche Intelligenz?
Stefan: Wir bei WienIT haben verschiedenste Tools und Technologien im Einsatz. Von Cloud, Data bis hin zu Extended Reality ist unser Tech Stack abwechslungsreich. Das ist notwendig, denn Branchen wie Energie und Mobilität entwickeln sich rasch weiter. Auch KI spielt zunehmend eine große Rolle. Sie ist heute schon Teil des Arbeitsalltags, oft sogar unbemerkt. KI ist wie ein Sparringspartner: Man sollte mit ihr arbeiten, statt die KI für sich arbeiten zu lassen.
Gemeinsam mit deinem Team beratet ihr bei digitalen Transformationsprozessen der Wiener Stadtwerke-Gruppe. Ihr schlagt dabei die Brücke zwischen Mensch und Technologie. Warum braucht es diese Brücke? Und welche Rolle spielt der der Mensch im digitalen Wandel am Arbeitsplatz?
Stefan: Die Wichtigste – der Mensch gehört immer in den Mittelpunkt. Gerade am Arbeitsplatz, der immer flexibler und digitaler wird, ist es essenziell, die Menschen mit an Bord zu holen. IT ist permanent im Wandel, die Veränderung ist also unser ständiger Begleiter. Denn ein IT-Projekt oder die Einführung einer neuen Technologie ist kaum erfolgreich, wenn sie der Mensch nicht annimmt, der damit arbeiten muss. Sie müssen darauf vorbereitet und mitgenommen werden.
Hast du ein konkretes Beispiel für solch ein Transformationsprojekt?
Stefan: Wir haben 14.000 Arbeitsplätze konzernweit auf eine cloudbasierte Kollaborationsplattform umgestellt. Das war ein großer Schritt für die Mitarbeiter*innen in Richtung New Work. Nicht nur technologisch, sondern vor allem kulturell. Natürlich war ein großer Part die IT-Komponente, doch genauso umfassend haben wir auch die Change & Adoption-Strategie und -Maßnahmen verfolgt. Wir waren intensiv mit den Stakeholder*innen in Kontakt und Austausch, hatten einen Kommunikationsplan für fließende Information und einen Wissenstransfer mit Schulungen sichergestellt. Genau diese enge Verzahnung aus IT und Changemanagement hat dieses Projekt zum Erfolg geführt.
Zitat
Bei aller Technologie steht am modernen Arbeitsplatz der Zukunft immer noch der Mensch im Mittelpunkt.
Wie begleitet ihr mit eure Change & Adoption Services Sie die Mitarbeiter*innen dabei?
Stefan: Der Change-Prozess läuft bei uns in fünf Phasen ab. In der ersten Phase schaffen wir ein Bewusstsein für die Veränderung. Da geht es viel um den Zweck und das Mindset der Menschen, eine Neuerung nicht als Gefahr, sondern als Chance zu begreifen. In der zweiten Phase zeigen wir den Mehrwert der Veränderung. In der dritten Phase geht es um Wissensaufbau: Hier unterstützen wir mit Trainings, Anleitungen, Kurzvideos und vielem mehr. Die vierte Phase befasst sich mit der Befähigung, wir schaffen Berührungspunkte mit der neuen Technologie und befähigen die Menschen, den veränderten Arbeitsprozess zu leben. In der fünften Phase geht es um „Reinforcement“, die nachhaltige Verankerung der Veränderung. Hier schauen wir, ob die Veränderung bei den Menschen so angekommen ist, wie gewünscht, oder welche Aspekte noch gelöst werden müssen.
Veränderung ist auch das Stichwort, wenn es um den Arbeitsplatz der Zukunft geht. Wir befinden uns nach wie vor im Wandel. Wohin geht die Reise und wie sieht deine Vision des Modern Workplace aus?
Stefan: Der Arbeitsplatz der Zukunft ist eine Symbiose aus Mensch und Technologie. Die Hard Skills werden aus meiner Sicht in vielen Bereichen durch Einsatz von KI und anderen innovativen Technologien an Bedeutung verlieren, aber dafür menschliche Soft Skills wie zum Beispiel Leadership und Teamwork an Wichtigkeit gewinnen. Ich sehe das als eine sehr positive Entwicklung, weil wir durch die innovativen digitalen Assistenten in unserer täglichen Arbeit effizienter und effektiver werden und uns somit mehr auf unsere menschlichen Qualitäten konzentrieren können.